Die ENVISIO-Unternehmen1) erklären hiermit rechtsverbindlich, dass sie

  1. ihre Leistungen mit der erforderlichen Kompetenz, Zeit, Objektivität, Eigenverantwortung und
    Sorgfalt erbringen,
  2. keine unerlaubten oder nicht statthaften Praktiken zur Erzielung von Ergebnissen o.ä. ausüben,
  3. alle von ihren Kunden erhaltenen Informationen, welche nicht öffentlich zugänglich sind,
    bestmöglich schützen und vertraulich behandeln und zudem auch ihre Mitarbeiter schriftlich
    dazu verpflichtet haben, diese Maßgaben entsprechend einzuhalten (dies umfasst auch
    sämtliche im Rahmen der Geschäftsanbahnung erhaltenen Informationen und Unterlagen),
  4. ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber Dritten wahren, wozu insbesondere gehört,
    dass sie
    – mögliche Interessenskonflikte offenlegen werden, sobald diese bekannt werden,
    – von Dienstleistern, Lieferanten o.ä. ihrer Kunden keine Zuwendungen, Provisionen o.ä.
    angenommen oder eingefordert haben und dies auch zukünftig nicht werden,
  5. über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügen, die Schäden aus fehlerhaften
    Leistungen abdeckt,
  6. ihre Mitarbeiter systematisch und regelmäßig weiterbilden,
    sowie
  7. die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme und Durchführung von Aufträgen erfüllen
    und diese Voraussetzungen auch während der gesamten Beauftragung derart erfüllen werden
    (z.B. Anzeige / Erlaubnis nach § 53 / § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz),
  8. die obligatorischen Vorgaben zum Datenschutz2), zur Gleichbehandlung und zum allgemeinen
    Mindestlohn erfüllen bzw. einhalten.

Köln, den 9. Januar 2024


Udo Weller
- Geschäftsführer -
ENVISIO Group

Zu 1) ENVISIO Consulting GmbH, ENVISIO Expertise GmbH, ENVISIO & Knop Solutions GmbH und ENVISIO Services GmbH
Zu 2) Datenschutzerklärung siehe http://www.envisio.group/datenschutzerklaerung.html